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Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Lilly Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich und über das Internet erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen gesamt-schuldnerisch einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Unmittelbar nach Vertragsabschluss wird dem Kunden die Reisebestätigung ausgehändigt oder zugeschickt. Weicht der Inhalt der Reise-Bestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 7 Tage gebunden ist. Wenn der Kunde innerhalb dieser Frist das neue Angebot nicht schriftlich ablehnt, so gilt dieses Angebot als angenommen und bestätigt. Wird dieses neue Angebot nach der 7-Tages-Frist storniert, so gelten die allgemeinen Stornobedingungen.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen wird durch die Leistungsbeschreibung im Prospekt oder auf unserer Homepage im Internet unter www.lilly-reisen.de beschrieben. Bei individuell erstellten Programmen wird ein verbindlicher Reiseablauf mit detaillierten Einzelleistungen erstellt. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Lilly Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und die gebuchte Reise nicht beeinträchtigen. Lilly Reisen ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Gegebenenfalls wird Lilly Reisen dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anbieten.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der pauschalierte Anspruch beträgt in der Regel pro Person bzw. pro Wohneinheit:
bis zum 30. Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, vom 29. bis zum 22. Tag 25 %, vom 21. bis zum 15. Tag 35 %, vom 14. bis 8. Tag 50 %, vom 07. bis 1. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises, am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises.
Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere kosten entstanden sind.
A. Bei individuell erstellten Programmen.
B. bei Standardprogrammen mit individuell vereinbarten Flugbuchungen: bis 45 Tage vor Reiseantritt 20 %, vom 44. bis 31. Tag 40 %, vom 30. bis 15. Tag 75%, vom 14. bis 1. Tag 90 % des Reisepreises, am Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises.
C. bei Nur-Flugstrecken im Linien- und/oder Charterverkehr: Bearbeitungsgebühr 75,- Euro pro Person zzgl. der individuellen Umbuchungs-Stornierungskosten durch die Fluggesellschaft.
A. Umbuchungen/Namensänderungen vor Abreise
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende gegen eine Gebühr von 25,- Euro pro Person verlangen, das statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Lilly Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, z.B. Visumbestimmungen, entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Anmelder Lilly Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen mehrkosten.
Auf Wunsch des Kunden nimmt Lilly Reisen, soweit durchführbar ist, vor Beginn der in § 5 genannten Fristen eine Abänderung der Reisebestätigung vor. Dafür werden pauschal 25,- Euro pro Person erhoben. Spätere Änderungen, sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Katalogausschreibung hinaus können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu o.a. Bedingungen bei gleichzeitige Neuanmeldung vorgenommen werden.
Jede Namensänderung bei Linien- und/oder Charterflügen ist grundsätzlich nicht ohne (Sonder-tarifbedingte) (Storno-) Gebühren der Fluggesellschaft möglich. Diese Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.
B. Umbuchungen am Zielort
Umbuchungen am Zielort sind, soweit durchführbar, ohne Ausnahme nur nach Rücksprache mit Lilly Reisen in Berlin oder dem Vertreter vor Ort gegen eine Gebühr von 50,- Euro pro Person möglich. Eine schriftliche Bestätigung der Änderung durch Lilly Reisen oder den Vertreter vor Ort ist dafür notwendig. Die Gebühren und die anfallenden Kosten sind vor Ort direkt zu zahlen. Ohne vollständige Zahlung besteht keine Verpflichtung für Lilly Reisen oder den Vertreter vor Ort, die gewünschten Änderungen durchzuführen.
Lilly Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Lilly Reisen oder den Vertreter vor Ort nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Lilly Reisen; so behält Lilly Reisen den Anspruch auf den Reiseantritt.
Bei Erschwerung, Gefährdungen oder Beeinträchtigung der Reise durch nicht vorhersehbare und höhere Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Streik, sind beide Vertragspartner zur Kündigung berechtigt. bei Kündigung vor Reiseantritt ist der Reisepreis dem Kunden zurückzuerstatten. Bei Kündigungen nach Reiseantritt kann Lilly Reisen für erbachte Leistungen Entschädigung verlangen.
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen vor Ort nicht in Anspruch, so muss er sich dies vom Vertreter vor Ort schriftlich bestätigen lassen. Lilly Reisen wird sich bemühen, diese erstatten zu lassen.
A. Abhilfe Wird die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe innerhalb angemessener Zeit verlangen. Lilly Reisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, das eine gleich- oder höherwertige Ersatzleitung erbracht wird. Lilly Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unangemessenen Aufwand erfordert.
B. Mitwirkungspflicht Alle Mängel sind unverzüglich dem Vertreter vor Ort mitzuteilen. Dem Kunden wird in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen Schriftform mit Bestätigung empfohlen. Ist eine örtliche Reiseleitung ausnahmsweise nicht erreichbar, müssen alle Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter telefonisch, per Fax oder E-Mail oder dem Leistungsträger (z.B. Hotelier etc.) angezeigt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
C. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.
D. Minderung des Reisepreises Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
E. Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Lilly Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag, in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen, kündigen.
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die dreifache Höhe des Reisepreises pro Person beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Lilly Reisen herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Reisepreis pro Person gilt auch, soweit Lilly Reisen für einen dem Reisenden ent-stehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leitungsträgers verantwortlich ist. Lilly Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
Der Reisende vereinbart hiermit mit dem Reiseveranstalter, dass er die ihm aus dem Montrealer Abkommen zustehenden Rechte, insbesondere die Entschädigung bei Nichtbeförderung, Flugverspätungen, Überbuchungen, Annullierung von Flügen oder verspäteter Ankunft von Reisegepäck, in erster Linie gegen den ausführenden Luftfrachtführer, d.h. das den Reisenden befördernde Luftfrachtunternehmen, im eigenen Namen geltend macht.
Nur falls und soweit der Reisende seinen Entschädigungsanspruch nachweislich gegen das Luftfahrtunternehmen nicht durchsetzen kann, behält er sich vor, diese Rechte auch gegen den Reiseveranstalter geltend zu machen. Ein Rechtsverlust für den Reisenden ist durch diese Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen.
Anrechnung bei Reisepreisminderung Soweit der Reisende Entschädigungsleistungen aufgrund des Montrealer Abkommens oder seiner Durchführungs-verordnungen erhält, stimmt er schon jetzt zu, diese Zahlungen auf mögliche Gewährleistungsansprüche gegen den Reiseveranstalter gemäß Ziffer 11 dieser AGB anrechnen zu lassen.
Lilly Reisen steht dafür ein, Europäische Staatsangehörige über die Bestimmungen von Pass-, Visums- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Lilly Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, das Lilly Reisen die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus deren Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Lilly Reisen bedingt sind.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich „Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters.
Es gilt deutsche Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Deutschland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters. Dies gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.